Bundesjugendkuratorium: Generationengerechtigkeit neu denken
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) setzt mit einem Diskussionspapier zu den Rechten der jungen Generation neue Impulse für eine jugendgerechtere und zukunftsorientierte Politik und weist auf Schieflagen in der gesellschaftlichen Debatte hin. Mit seinem Impulspapier „Generationengerechtigkeit: Die Rechte junger Menschen in der alternden Gesellschaft stärken" möchte das Bundesjugendkuratorium (BJK) einen gesellschaftlichen Diskurs über die „Notwendigkeit der strukturellen Absicherung der Rechte und Interessen der jüngeren Generation bei der Herstellung von Generationengerechtigkeit" anstoßen.
Das Gremium nimmt dabei eine neue politische Verortung der Interessen und Rechte junger Menschen vor. Seine Vorschläge möchte das Bundesjugendkuratorium als Anregung für eine gesellschaftliche Diskussion verstanden wissen, bei der es darauf ankommt, die Generationengerechtigkeit neu zu denken.
Generationengerechtigkeit neu gedacht
Das BJK plädiert für ein politisches Update der Generationengerechtigkeit. Dafür soll die politische Verortung der jungen Generation erörtert und strukturelle Verfahren entwickelt werden, die garantieren, dass es in bisher vernachlässigten Bereichen wie beispielsweise Bildung einen nicht unterschreitbaren Mindeststandard gibt.
Auch aus dem politischen Wettbewerb herausgelöste Grundrechte für Jüngere, ähnlich einem „Minderheitenschutz“, stellt das BJK zur Debatte. In diesem Sinne lassen sich eine Reihe von Entwicklungen interpretieren, unter anderem die Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz, der Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Ganztagsangebote, aber auch mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere zum Recht auf Bildung und zur Modifikation des Klimaschutzgesetzes.
Damit die jüngere Generation die Gesellschaft durch schwierige Zeiten hindurch stabilisieren kann und ihre Rechte nachhaltig gesichert werden, sollte eine Rückbesinnung auf die zentrale Idee des gesellschaftlichen Generationenvertrags stattfinden, so das Gremium. Das Bundesjugendkuratorium (BJK) berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik.
Quelle: Bundesjugendkuratorium, 26.07.2024