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"Die OKJA ist auch S12 wert!“

Die letzten Tarifverhandlungen im TVÖD SuE haben zu einem Ungleichgewicht zwischen den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit geführt. Als Fachverband sehen wir dies als eine sehr unglückliche Entwicklung und appellieren an Arbeitgeberseite und Gewerkschaften entsprechend zu korrigieren. Mit unserer Argumentationshilfe möchten wir die Begründungen dafür vorstellen.


Empfehlung der AGJF:
Die Mitarbeiter*innen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Tarif in der Eingruppierung SuE 12 zu bezahlen!

Mit dem letzten Tarifabschluss wurden Schulsozialarbeiter*innen in den Tarif SuE 12 eingruppiert. Dies geschieht mit der Begründung „Schwierige Tätigkeiten“. Die Bezahlung gilt dann für „[…] staatlich anerkannte Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen mit entsprechender Tätigkeit oder sonstige Beschäftigte mit vergleichenden und gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen mit entsprechenden Tätigkeiten […]“.

Die AGJF sieht diese „Schwierigen Tätigkeiten“ im Arbeitsfeld der OKJA ebenfalls für gegeben:

  • Die außerschulische Bildung, allem voran die Demokratiebildung und die Übernahme von politischer Verantwortung für Kinder und Jugendliche steht dem Arbeitsfeld der Jugendsozialarbeit in nichts nach, hierzu gehört auch die Extremismusprävention, die zur Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt essentiell beiträgt.
  • Die Mitarbeiter*innen müssen sich laufend mit gesellschaftspolitischen und sozialen Entwicklungen auseinandersetzen. Ebenso arbeiten sie stets auf der Basis aktueller theoretischer und empirischer Erkenntnisse im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
  • Ein Standard in den letzten Jahren ist die Gruppen- und Einzelberatung geworden. Dies erstreckt sich von kleineren Themen, wie Konflikte im Elternhaus, der Schule oder mit Freunden bis hin zu komplexen Themen der Bereiche Migration, Drogenprävention oder die Überführung in bestehende Beratungssysteme.
  • Dafür sind detaillierte Kenntnisse im Sozialraum, sowie die Theorien der Pädagogik und Psychologie essenziell.
  • Seit der Einführung des §8a im SGB VIII ist der Kinder- und Jugendschutz, die Verfahrensschritte und deren Dokumentation Standard in den Einrichtungen der Offenen Tür.
  • Im Alltag gilt es den Umgang mit oft schwierigen jungen Menschen zu koordinieren und im Blick zu behalten. Bei Konflikten zu vermitteln und Deeskalationsstrategien zu beherrschen. Psychische Belastungen, Auswirkungen der Corona Pandemie und die Auseinandersetzung mit individuellen Entwicklungsdefiziten prägen den Alltag von Mitarbeiter*innen in Kinder- und Jugendhäusern. Dies ist bei der Offenen Komm-Struktur deutlich herausfordernder, als in den meisten anderen Feldern der Kinder- und Jugendarbeit, sowie der Jugendsozialarbeit, da es dort oft feste Gruppen und dadurch geregelte Abläufe gibt.
  • Eine weitere Besonderheit des Arbeitsfelds ist es, dass vielfältige Milieus sowie unterschiedliche kulturelle und persönliche Besonderheiten berücksichtigt werden müssen
  • Dadurch gibt es keine homogenen Gruppen, wie z.B. in der Schule, wo zumindest der Klassenverband eine homogene Alters- und Bildungsstruktur hat.
  • Eine zusätzliche Belastung/schwierige Tätigkeit ist die regelmäßige Arbeitszeit in den Abendstunden, in den Ferienzeiten und am Wochenende.
  • Juristische Kenntnisse vom SGB VIII über das LKJHG, betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Belange, bis hin zur DSGVO und lizenzrechtlichen Fragen sind in dem Arbeitsfeld deutlich komplexer und vielfältiger, als in anderen Arbeitsbereichen.
  • Mit der SGB VIII Reform ist das Thema Inklusion auf gesetzlicher Ebene im Feld der Kinder- und Jugendarbeit als Pflichtaufgabe gesetzt worden. Dies bedeutet hier eine zusätzliche Herausforderung, die in anderen Arbeitsfeldern vermutlich erst in ein paar Jahren gesetzlich zum Tragen kommt.
  • Für die Arbeitsstandardprinzipien in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit – Partizipation, Freiwilligkeit, Lebenswelt- und Sozialraumorientierung, Geschlechtergerechtigkeit – wird umfangreiches Fachwissen benötigt.

Damit die Ungleichbehandlung von fachlich gleichwertigen Leistungen nicht noch mehr verschärft wird, empfehlen wir die Anpassung der Bezahlung auch für die Offene Kinder- und Jugendarbeit auf den Tarif SuE 12:

  • Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt wird durch ungleiche Bezahlung verschoben, Fachkräftemangel, jetzt schon enorm, wird verschärft.
  • Träger und Kommunen, die mehrere Arbeitsfelder (Schulsozialarbeit, Streetwork, Jugendhaus, etc.) haben, bekommen innerhalb der Teams eine Ungleichbehandlung von fachlich gleichwertigen Leistungen, was zu unnötigen Spannungen führt und die Qualität der Arbeit beeinträchtigen kann.
  • Durch bereits bestehende ungleiche Förderung der Jugendsozialarbeit wird der Rückgang der Mitarbeiter*innen im Bereich der Offenen Kinder- Und Jugendarbeit beschleunigt.

Torsten Hofmann
Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e.V.
Tel: 0711 896915-16 · mobil: 0157-31554110
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