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Verordnungen und Rahmenbedingungen
Die Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit verweist an sehr vielen Stellen direkt auf Bestimmungen der
Allgemeinen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg. Deshalb bitte diese Verordnung unbedingt lesen!
Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Zum Verständnis der allgemeinen Corona Verordnung wurde im Juli 2020 auch eine ausführliche Begründung veröffentlicht. Diese stimmt inzwischen mit den geltenden Regelungen z.B. für die Abstandspflicht oder für Ansammlungen
nicht mehr überein.
Für die Träger und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind neben der Allgemeinen Corona Verordnung die Bestimmungen der
Corona Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit von wesentlicher Bedeutung.
Diese Verordnung wurde zum 1.12.2020 noch einmal verändert. Gleichzeitig hat das Ministerium eine Begründung zu dieser Verordnung und den beschlossenen Änderungen veröffentlicht:
Begründung zur Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit