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„Sonderförderung Ukraine“ - Unterstützung für Kinder und Jugendliche
Die Aktion Mensch unterstützt Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche sowie deren Begleitung, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Deutschland fliehen. Sie stellt dazu 20 Mio. Euro als „Sonderförderung Ukraine“ zur Verfügung. Förderfähig sind u.a. Offene Angebote wie Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, Beratungsangebote und Angebote zur psychosozialen Betreuung traumatisierter Menschen sowie die Unterstützung von ehrenamtlichen Engagements auf lokaler Ebene.
Wie funktioniert das genau?
Freie gemeinnützige Organisationen können einen Antrag zur Unterstützung von geflüchteten Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen sowie deren Begleitung stellen. Die Projekte sollen ihren Standort in Deutschland haben.
Welche Projekte werden gefördert?
• Offene Angebote (zum Beispiel Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, Kurse für kreatives Arbeiten, Sportangebote, Sprachkurse)
• Zusätzliche befristete Beratungsangebote (zum Beispiel die Unterstützung bei der Antragstellung für Wohnen, Arbeit, Kindertageseinrichtung und Schule, Gesundheit, finanzielle Leistungen, Perspektivberatung, Orientierung im Sozialraum)
• Zusätzliche befristete Angebote zur psychosozialen Betreuung traumatisierter Menschen
• Das ehrenamtliche Engagement auf lokaler Ebene (zum Beispiel durch Koordinierung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen bei dem Aufbau eines Patenschaft-Modells)
Anträge können bis zum 31.12.2022 gestellt werden.
Die maximal einjährigen Projekte sollen spätestens drei Monate nach Bewilligung starten.
Alle Details finden Sie in den Förderbestimmungen unter:
https://delivery-aktion-mensch.stylelabs.cloud/api/public/content/aktion-mensch-foerderbestimmungen-sonderfoerderung-ukraine-gefluechtete-menschen.pdf?v=5d6fb921
Kontakt
Aktion Mensch
Team Förderung
Tel. 0228 2092-5555
E-Mail foerderung@aktion-mensch.de